Entdecken Sie die neue WWK Riester-Rente für Ihre Kunden!
Bieten Sie Ihren Kunden mit unserer neuen Riester-Rente eine erstklassige Altersvorsorge. Schon jetzt können Ihre Kunden die neue Riester-Rente der WWK mit dem ab dem 1. Januar 2025 geltenden Rechnungszins von 1,00 % abschließen. Diese attraktive und staatlich geförderte Altersvorsorge kombiniert höchste Performancechancen mit garantierten Zulagen und Steuervorteilen. Nutzen Sie unsere Website, um sich umfassend zu informieren: Mit unserem Riester-Rechner, detaillierten Produkthighlights, allen wichtigen Unterlagen und einer direkten Kontaktmöglichkeit sind Sie bestens ausgestattet, um Ihre Kunden optimal zu beraten.
Altersvorsorge staatlich gefördert
Riester schnell und einfach erklärt
In einer Zeit, in der die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, ist private Vorsorge unerlässlich. Mit der ausgezeichneten WWK Riester-Rente bieten Sie Ihren Kunden eine attraktive, staatlich geförderte Altersvorsorge, die doppelte Vorteile bietet:
- 1. Hohe staatliche Zulagen: Ihre Kunden profitieren von großzügigen staatlichen Zuschüssen.*
- 2. Wertvolle Steuervorteile: Ihre Kunden profitieren ggf. von wertvollen Steuervorteilen.
*Hinweis: Die vollen Zulagen erhalten Ihre Kunden, wenn 4 % Ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag fließen.
WWK Riester-Check
Riester-Förderung einfach und individuell berechnen
Berechnen Sie die Zulagen und möglichen Steuervorteile Ihrer Kunden für die WWK Riester-Rente mit nur wenigen Informationen, die Sie in die orangenen Felder eingeben. Am Ende erhalten Sie das Ergebnis bequem als PDF.
WWK Riester-Check
Riester-Förderung einfach und individuell berechnet
(min. 60 EUR/ max. 2.100 EUR)
(min. 60 EUR/ max. 2.100 EUR)
(< 25 Jahre)
Verbleibend:
(Zulagenoptimierter Eigenbeitrag 60,00 €)
(Zulagenoptimierter Eigenbeitrag 5,00 €)
Der Erfolgsmotor hinter der WWK Riester-Rente
WWK IntelliProtect® 2.0
Ein Flaggschiff der WWK
Das Besondere an der WWK Riester-Rente ist das innovative Wertsicherungssystem WWK IntelliProtect® 2.0:
- Es kombiniert eine 100%ige Bruttobeitragsgarantie mit attraktiven Renditechancen.
- Dazu passt es jeden Vertrag an jedem Bankarbeitstag automatisch an die aktuellen Finanzmarktbedingungen an.
- Das Vermögen wird so in turbulenten Phasen zuverlässig geschützt – und in Börsenhochzeiten können Ihre Kunden von den hervorragenden Renditechancen profitieren.
Erstklassiges Produkt
Weitere Highlights der WWK Riester-Rente
- Attraktive Förderung durch hohe staatliche Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile
- Hoher garantierter Rentenfaktor von Beginn an
- Zusätzlicher Schutz des Vermögens durch die Kursgewinn-Absicherung und das optionale Kapitalmanagement in den letzten Vertragsjahren
- Exzellente, frei wählbare Anlagemöglichkeiten mit großer Auswahl an Investmentfonds
- Als Wohn-Riester nutzbar
Alles aus einer Hand
Ihre Vertriebsunterlagen
Alles rund um
- Anträge und Zusatzblätter,
- Beratungsunterlagen und
- Vertriebsunterstützung
finden Sie in Ihrem WWK VertriebsOffice.
Bedingungsvergleiche für Ihre Beratungen
Machen Sie jetzt den infinma Renten-Check!
Häufig gestellte Fragen
- Ihr Kunde erhält von uns automatisch einen Dauerzulageantrag. Dieser muss ausgefüllt an uns zurückgeschickt werden oder stellen Sie ihn gleich direkt mit dem Antrag zur Riester-Rente, dann beantragen wir jährlich im Namen Ihres Kunden die Zulagen bei der staatlichen Behörde (ZfA).
- Spätere Änderungen – wie beispielsweise die Geburt eines Kindes – reicht Ihr Kunde uns bitte nach.
- Die Frist für die Beantragung der Altersvorsorgezulage endet mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt (§ 89 EStG).
- Ja – je nach individueller Einkommenssituation. Der Anlagebetrag kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
- Die eingezahlten Beiträge werden elektronisch an die ZfA übermittelt. Dies ist die Voraussetzung für die Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben.
- Das Finanzamt prüft dann für Ihren Kunden, ob sich im Vergleich zur Zulagenförderung eine übersteigende Steuerersparnis ergibt.
Grundsätzlich zählen alle in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis.
Beispielhaft sind im Folgenden die häufigsten Personenkreise aufgeführt:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer/Auszubildende
- Rentenversicherungspflichtige Selbstständige und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- Rentenversicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte
- Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird und die in die Datenübermittlung eingewilligt haben
- Bezieher einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit, sofern vor dem Bezug eine unmittelbare Förderberechtigung vorlag
- Kindererziehende für Zeiten der Erziehung eines oder mehrerer Kinder (Kindererziehungszeiten sind beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen)
- Bezieher von Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld; Kurzarbeitergeld, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird)
- Ehepartner oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von unmittelbar Zulageberechtigten, wenn sie unter anderem einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag haben, in diesen mindestens 60 EUR pro Kalenderjahr einzahlen und selbst nicht zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis zählen
- Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
- Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z. B. Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Architekten)
- Altersrentner
- Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Hausfrauen
- Sozialhilfeempfänger
Die mögliche zusätzliche Steuerersparnis ist abhängig vom jährlichen steuerpflichtigen Jahreseinkommen (mit Ehepartner / eingetragenem Lebenspartner) und dem damit verbundenen individuellen Grenzsteuersatz.
Die Formel lautet:
Steuertabelle 2024
(in EUR)
Ledig
(in EUR)
Verheiratet
Quelle: Steuertabellen 2024, SCHALLÖHR VERLAG GmbH, www.schalloehr-verlag.de, Stand 01/2024
Hinweis: Die Steuerberechnung dient lediglich zur Illustration, wie eine mögliche Steuerersparnis aussehen könnte. Bei der Berechnung handelt es sich um ein vereinfachtes Näherungsverfahren.
Die Angaben sind daher ohne Gewähr. Eine exakte Berechnung kann nur mit den vollständigen Daten Ihres Kunden durch einen Steuerberater erfolgen.
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