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Riestern wie früher

Wir starten durch

Entdecken Sie die neue WWK Riester-Rente für Ihre Kunden!

Bieten Sie Ihren Kunden mit unserer neuen Riester-Rente eine erstklassige Altersvorsorge. Seit dem 1. Januar 2025 können Ihre Kunden die neue Riester-Rente der WWK mit dem geltenden Rechnungszins von 1,00 % abschließen. Diese attraktive und staatlich geförderte Altersvorsorge kombiniert höchste Performancechancen mit garantierten Zulagen und Steuervorteilen. Nutzen Sie unsere Website, um sich umfassend zu informieren: Mit unserem Riester-Rechner, detaillierten Produkthighlights, allen wichtigen Unterlagen und einer direkten Kontaktmöglichkeit sind Sie bestens ausgestattet, um Ihre Kunden optimal zu beraten.

Altersvorsorge staatlich gefördert

Riester schnell und einfach erklärt

In einer Zeit, in der die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, ist private Vorsorge unerlässlich. Mit der ausgezeichneten WWK Riester-Rente bieten Sie Ihren Kunden eine attraktive, staatlich geförderte Altersvorsorge, die doppelte Vorteile bietet:

  • 1. Hohe staatliche Zulagen: Ihre Kunden profitieren von großzügigen staatlichen Zuschüssen.*
  • 2. Wertvolle Steuervorteile: Ihre Kunden profitieren ggf. von wertvollen Steuervorteilen.
175 EUR
Grundzulage
Jeder jährlich
200 EUR
Berufsein­steigerbonus
Einmalig bis zum 25. Lebensjahr
185 EUR
Kinderzulage
Für vor dem 01.01.2008 geborene Kinder jährlich
300 EUR
Für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder jährlich

*Hinweis: Die vollen Zulagen erhalten Ihre Kunden, wenn 4 % Ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr in den Vertrag fließen.

WWK Riester-Check

Riester-Förderung einfach und individuell berechnen

Berechnen Sie die Zulagen und möglichen Steuervorteile Ihrer Kunden für die WWK Riester-Rente mit nur wenigen Informationen, die Sie in die orangenen Felder eingeben. Am Ende erhalten Sie das Ergebnis bequem als PDF.

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WWK Riester-Check

Riester-Förderung einfach und individuell berechnet


Familienstand
Ledig
Förderberechtigung
Unmittelbar
Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr
0,00 €
davon jährlich 4 % Gesamtbeitrag

(min. 60 EUR/ max. 2.100 EUR)

0,00 €
minus Grundzulage
175,00 €
Gesamtzulagen
175,00 €
Jährlicher Eigenbeitrag
0,00 €
Monatlicher Eigenbeitrag
0,00 €
Förderberechtigung
Mehr zur Förderberechtigung bei den häufig gestellten Fragen unter „Wer gehört zum förderfähigen Personenkreis?“

(min. 60 EUR/ max. 2.100 EUR)

(< 25 Jahre)

Einmalig für unmittelbar förderberechtigte Personen unter 25 Jahren
Maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Verbleibend:

(Zulagenoptimierter Eigenbeitrag 60,00 €)

Zulagenoptimierter Beitrag: 5,00 €.
Alternativ geben Sie hier einen höheren Beitrag ein (Maximaler Eigenbeitrag 160,42 € monatlich entspricht 1.925,00 € jährlich).

(Zulagenoptimierter Eigenbeitrag 5,00 €)

 
Hinweise zur
Steuervorteilsberechnung
  • Ihre staatlichen Zulagen
    175,00 €
  • Ihre Steuerersparnis
    0,00 €
  • Ihr Aufwand nach Zulagen/Steuer
    1.925,00 €
  • Gesamtbeitrag
    2.100,00 €
8 %

Staatliche Förderung:
175,00 € von 2.100,00 €

Der Erfolgsmotor hinter der WWK Riester-Rente

WWK IntelliProtect® 2.0

Ein Flaggschiff der WWK

Das Besondere an der WWK Riester-Rente ist das innovative Wertsicherungssystem WWK IntelliProtect® 2.0:

  • Es kombiniert eine 100%ige Bruttobeitragsgarantie mit attraktiven Renditechancen.
  • Dazu passt es jeden Vertrag an jedem Bankarbeitstag automatisch an die aktuellen Finanzmarktbedingungen an.
  • Das Vermögen wird so in turbulenten Phasen zuverlässig geschützt – und in Börsenhochzeiten können Ihre Kunden von den hervorragenden Renditechancen profitieren.
Erstklassiges Produkt

Weitere Highlights der WWK Riester-Rente

  • Attraktive Förderung durch hohe staatliche Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile
  • Hoher garantierter Rentenfaktor von Beginn an
  • Zusätzlicher Schutz des Vermögens durch die Kursgewinn-Absicherung und das optionale Kapitalmanagement in den letzten Vertragsjahren
  • Exzellente, frei wählbare Anlagemöglichkeiten mit großer Auswahl an Investmentfonds
  • Als Wohn-Riester nutzbar
Alles aus einer Hand

Ihre Vertriebsunterlagen

Alles rund um

  • Anträge und Zusatzblätter,
  • Beratungsunterlagen und
  • Vertriebsunterstützung

finden Sie in Ihrem WWK VertriebsOffice.

Zu Ihrem WWK Vertriebsoffice (Eigenvertrieb)Zu Ihrem WWK Vertriebsoffice (Partnervertrieb)
Bedingungsvergleiche für Ihre Beratungen

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Riester-Wettbewerbsvergleich
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Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn mein Kunde weniger als den Mindesteigenbeitrag zahlt?
Ihr Kunde erhält die Zulagen und die steuerliche Förderung nur anteilig.
Wie beantragt mein Kunde die staatlichen Zulagen?
  • Ihr Kunde erhält von uns automatisch einen Dauerzulageantrag. Dieser muss ausgefüllt an uns zurückgeschickt werden oder stellen Sie ihn gleich direkt mit dem Antrag zur Riester-Rente, dann beantragen wir jährlich im Namen Ihres Kunden die Zulagen bei der staatlichen Behörde (ZfA).
  • Spätere Änderungen – wie beispielsweise die Geburt eines Kindes – reicht Ihr Kunde uns bitte nach.
  • Die Frist für die Beantragung der Altersvorsorgezulage endet mit Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Beitragsjahr folgt (§ 89 EStG).
Gibt es neben der Zulagenförderung auch eine zusätzliche steuerliche Förderung?
  • Ja – je nach individueller Einkommenssituation. Der Anlagebetrag kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
  • Die eingezahlten Beiträge werden elektronisch an die ZfA übermittelt. Dies ist die Voraussetzung für die Berücksichtigung der Beiträge als Sonderausgaben.
  • Das Finanzamt prüft dann für Ihren Kunden, ob sich im Vergleich zur Zulagenförderung eine übersteigende Steuerersparnis ergibt.
Wer gehört zum förderfähigen Personenkreis?
Unmittelbar zulageberechtigt sind:

Grundsätzlich zählen alle in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis.

Beispielhaft sind im Folgenden die häufigsten Personenkreise aufgeführt:

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer/Auszubildende
  • Rentenversicherungspflichtige Selbstständige und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Rentenversicherungspflichtige geringfügig Beschäftigte
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird und die in die Datenübermittlung eingewilligt haben
  • Bezieher einer Rente wegen vollständiger Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit, sofern vor dem Bezug eine unmittelbare Förderberechtigung vorlag
  • Kindererziehende für Zeiten der Erziehung eines oder mehrerer Kinder (Kindererziehungszeiten sind beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu beantragen)
  • Bezieher von Entgeltersatzleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld; Kurzarbeitergeld, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt wird)
Mittelbar zulageberechtigt sind:
  • Ehepartner oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von unmittelbar Zulageberechtigten, wenn sie unter anderem einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag haben, in diesen mindestens 60 EUR pro Kalenderjahr einzahlen und selbst nicht zum unmittelbar zulageberechtigten Personenkreis zählen
Nicht zulageberechtigt sind (sofern nicht über den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner förderfähig):
  • Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (z. B. Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Architekten)
  • Altersrentner
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Hausfrauen
  • Sozialhilfeempfänger
Wie wird der Steuervorteil berechnet?

Die mögliche zusätzliche Steuerersparnis ist abhängig vom jährlichen steuerpflichtigen Jahreseinkommen (mit Ehepartner / eingetragenem Lebenspartner) und dem damit verbundenen individuellen Grenzsteuersatz.

Die Formel lautet:

Gesamtbeitrag
x
Grenzsteuersatz
100
-
Gesamtzulagen (mit Ehepartner / eingetragenem Lebenspartner)

Steuertabelle 2025

Steuerpflichtiges Jahreseinkommen
(in EUR)
Grenzsteuersatz
(in %)
Ledig
Steuerpflichtiges jahreseinkommen
(in EUR)
Grenzsteuersatz
(in %)
Verheiratet
12096
0,00
24192
0,00
12500
14,75
25000
14,75
15000
19,41
30000
19,41
17500
23,98
35000
23,98
20000
24,87
40000
24,87
22500
25,75
45000
25,75
25000
26,63
50000
26,63
27500
27,52
55000
27,52
30000
28,40
60000
28,40
32500
29,28
65000
29,28
35000
30,17
70000
30,17
37500
31,05
75000
31,05
40000
31,93
80000
31,93
42500
32,82
85000
32,82
45000
33,70
90000
33,70
47500
34,58
95000
34,58
50000
35,47
100000
35,47
52500
36,35
105000
36,35
55000
37,23
110000
37,23
57500
38,12
115000
38,12
60000
39,00
120000
39,00
62500
39,88
125000
39,88
65000
40,77
130000
40,77
67500
41,65
135000
41,65
70000
42,00
140000
42,00

Quelle: Steuertabellen 2025, SCHALLÖHR VERLAG GmbH, www.schalloehr-verlag.de, Stand 01/2025

Hinweis: Die Steuerberechnung dient lediglich zur Illustration, wie eine mögliche Steuerersparnis aussehen könnte. Bei der Berechnung handelt es sich um ein vereinfachtes Näherungsverfahren.
Die Angaben sind daher ohne Gewähr. Eine exakte Berechnung kann nur mit Ihren vollständigen Daten durch einen Steuerberater erfolgen.

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